Beantragung der Heizkostenhilfe Berlin möglich

Über die Investitionsbank Berlin (IBB) können Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Gewerbeeinheiten Zuschüsse für nicht leistungsgebundene Energieträger beantragen. Die Antragstellung ist bis 30.06.2023 möglich.

„Heizkostenhilfe Berlin“ auf einen Blick:

    – Zuschuss für 80% der Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger
    – Maximal 2.000,00 EUR je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit
    – Antragstellung erfolgt ausschließlich digital durch Eigentümerin bzw. Eigentümer der Feuerstätte bzw. durch deren bevollmächtigte Dritte oder durch Mieterin bzw. Mieter mit eigenen Kohlefeuerstätten
    – Je Feuerstätte ist ein Antrag zu stellen

Alle weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Beantragung finden Sie hier auf der Homepage der IBB.

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