Kleine und mittlere Unternehmen, die von den stark gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 besonders betroffen sind, können ab sofort über die Härtefallhilfen der Investitionsbanken der Länder Berlin und Brandenburg einen Zuschuss beantragen. Gefördert werden Unternehmen, die Strom, Fernwärme, Öl, Pellets, Kohle, Gas oder Flüssiggas verwenden.
In Berlin können KMU einen einmaligen Zuschuss beantragen, der 90 % des jeweils gezahlten Energiepreises im Jahr 2022, welcher über die um den Faktor 1,5 gestiegenen Ausgaben für Energie gestiegenen Energiepreises im Jahr 2021 hinausgeht, abdeckt. Voraussetzung für die Förderung ist eine Energieintensität von min. 3 % des Jahresumsatzes 2021 sowie ein negativer Cash-Flow im Jahr 2022 aufgrund der gestiegenen Energiekosten.
In Brandenburg sind KMU antragsberechtigt, deren Energiekosten sich im Vergleich zu 2021 verdreifacht haben und deren Energieintensität mindestens 6 % des Jahresumsatz 2021 betrug. Brandenburger KMU können für leitungsgebundene Energieträger (Strom, Gas, Fernwärme) einen Zuschuss in Höhe des Monatsabschlages für November 2022 beantragen, nicht leitungsgebundene Energieträger (Öl, Flüssiggas, Pellets) werden durch einen Zuschuss in Höhe von 1/6 der Energiekosten für 2022 gefördert. Zudem ist eine Erstberatung bei der zuständigen IHK oder Handwerkskammer erforderlich.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen
KMU Härtefallhilfe Brandenburg
KMU Energiehärtefallhilfe Berlin