Energetische Sanierung von Mietobjekten – wer soll das bezahlen?

Die Vorteile einer energetischen Sanierung im Einzelhandel liegen auf der Hand, werden doch Klima genauso wie der Geldbeutel geschont. Jedoch stellt sich besonders bei angemieteten Ladenflächen die Frage, wer die Kosten der Modernisierungsmaßnahmen trägt. Denn die Vermieterin bzw. der Vermieter muss oftmals in Vorleistung gehen, Profiteur ist aber meist die mietende Partei.
Die Optionen, um sich aus diesem Dilemma zu befreien, zeigt die Energieexpertin Jasmin Paulus des Beratungsinstitutes adelphi in einem Gastbeitrag bei unserem Projektpartner, der Klimaschutzoffensive des Handels. Die wichtigsten Punkte haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Energiespar-Contracting

Bei dieser Variante übernimmt eine Firma für Energiedienstleistungen die Planung, Finanzierung und Umsetzung der geplanten Effizienzmaßnahmen, so dass die Vermieterin bzw. der Vermieter keine eigenen Ressourcen einbringen muss. Einen Teil der Einsparungen erhält der Dienstleister über eine festgelegte Vertragslaufzeit als Refinanzierung zurück. Nach Ablauf der Laufzeit profitieren beide Mietparteien der Ladenfläche vollständig von den umgesetzten Maßnahmen.
Aufgrund der hohen Kosten bei der Vertragsgestaltung lohnt sich diese Art der energetischen Sanierung vor allem für mehrere Gebäude, die gebündelt saniert werden sollen.

Referenztemperatur-Modell

Das folgende Modell wurde in Schweden bereits erfolgreich eingeführt und arbeitet mit finanziellen Anreizen zum Energiesparen.
Ausgangspunkt ist die im Mietvertrag pauschal veranschlagte Warmmiete und eine fest vereinbarte Referenztemperatur, die auf der Ladenfläche eingehalten werden soll. Die mietende Partei übernimmt alle anfallenden Kosten, um diese zu erzielen. Wird die Temperatur überschritten, muss ein Ausgleich an den Vermieter gezahlt werden. Umgekehrt erhält bei Unterschreitung der Referenztemperatur der Mieter bzw. die Mieterin eine Gutschrift.
Eine Übertragung auf Deutschland muss aber rechtlich wie methodisch erörtert werden, da die EU-Energieeffizienzrichtlinie eine individuelle Verbrauchserfassung und –abrechnung vorsieht.

Den ausführlichen Gastbeitrag finden Sie hier.

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